Asgarnien
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Grundrechte und Menschenrechte

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Grundrechte und Menschenrechte Empty Grundrechte und Menschenrechte

Beitrag  Lord of Gold Mi Apr 27, 2011 8:56 pm

In der Überzeugung, dass Asgarnien nur als Monarchie eine Gegenwart und Zukunft haben kann, verpflichtet sich jeder asgarnische Bürger zu folgenden GesetzenGrundrechte

§ 1:
Alle Bürger im asgarnischen Reich sind von Geburt her gleich, ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, der religiösen und der politischen Überzeugung.

§2:
Sollte ein asgarnischer Bürger der Meinung sein, dass seine Rechte verletzt wurden, so steht ihm der Rechtsweg offen.

§3:
Das Leben, die Gesundheit und die Ehre eines jeden sind unantastbar.

§4:
Jeder Fremde genießt Asylrecht, solange er unter Verletzung der asgarnischen Rechte im Ausland gejagt wurde.

§5:
Glauben, Gewissen und Überzeugung sind frei.

§6:
Ausübung der Wissenschaft und der Kunst ist garantiert, und darf von niemanden außer dem Kaiser unterbunden werden.

§7:
Jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Dies darf selbst durch ein Dienstverhältnis nicht unterbunden werden, und niemandem darf ein Nachteil widerfahren, wenn er es ausübt. Nur wenn die vereinbarte Tätigkeit einer bestimmten politischen, religiösen oder weltanschaulichen Richtung dienen soll, kann, falls ein Beteiligter davon abweicht, das Dienstverhältnis gelöst werden.

§8:
Alle asgarnischen Bürger haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich zu versammeln.

§9:
Alle asgarnischen Bürger haben das Recht, alleine oder in Gruppen, einen Antrag oder eine Beschwerde beim Kaiser einzureichen.






Grenzen und Sicherung der Menschenrechte

. Der Kaiser ist die oberste Gewalt im Staat. Jeder hat sich ihm unterzuordnen, außer die Richter im Gerichtsfall.


. Wer den verfassungsmäßigen Zustand angreift oder gefährdet, kann sich nicht auf die Grundrechte berufen. Ob dieser Fall vorliegt, entscheidet das Gericht.

. Wer gegen ein Gesetz verstößt, darf vom Kaiser oder von den Richter durch Wachen oder Ritter festgenommen werden.


. Jeder Gefangene ist binnen 62 Stunden einem Richter vorzuführen. Der Richter hat zu entscheiden, ob die Freilassung oder Verlängerung der Haft sinnvoll ist, und darf diese auch anordnen.


. Jeder Gefangene ist mit Menschlichkeit zu behandeln.


. Niemand darf seinem Pflichtverteidiger entzogen werden. Ausnahme- und Sonderstrafgerichte sind unstatthaft.


. Jeder gilt als unschuldig, bis er durch rechtskräftiges Urteil eines ordentlichen Gerichts für schuldig befunden ist.


. Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden.


. Niemand darf für Handlungen strafrechtlich verantwortlich werden, wenn ihm diese nicht zu Last fallen.


. Diese Grundrechte sind unabänderlich; sie binden Gesetzgeber, den Richter und die Verwaltung unmittelbar.






Geschrieben von Argentinia
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Grundrechte und Menschenrechte Empty Re: Grundrechte und Menschenrechte

Beitrag  Artemis So Jun 19, 2011 11:34 pm

Dem Kaiser wird zu viel Macht zugesprochen bei diesen Rechte. Er könnte sie mit seiner Macht zunichte manchen.
z.b.. Der Kaiser ist die oberste Gewalt im Staat. Jeder hat sich ihm unterzuordnen, außer die Richter im Gerichtsfall.
Er könnte nun diese Rechte also auch aufheben, da alle sich ihm unterzuordnen haben.

Miximus Glad könnte dies nutzen und wäre also somit im Recht->d.h. er könnte weiterhin rein rechtlich Kaiser bleiben.

Ich schlage vor das Recht: . Diese Grundrechte sind unabänderlich; sie binden Gesetzgeber, den Richter und die Verwaltung unmittelbar. in: . Diese Grundrechte sind unantastbar; sie binden Gesetzgeber, den Richter und die Verwaltung unmittelbar. Jeder unterliegt diesen Grundrechten.

Ein weiteres § sollte folgendes beinhalten:

§10: Ein jeder ist vor dem Gesetz und Gericht gleich und hat ein Recht auf eine Anhörung.
(Abs.1) Sollte die Person aber nicht zum Gerichtstermin erscheinen, wird ein Urteil in seiner Abwesenheit getroffen.
(Abs.2) Der Kläger muss genügende Beweismittel, bevor ein Urteil gefällt werden darf.

[Das waren jetzt einige Vorschläge zur Änderung]

Mit freundlichen Grüßen

Artemis
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Beitrag  Manuel Cáceres Mo Jun 20, 2011 12:14 pm

Nein, nein und nochmal nein.
Miximus Glad wurde als Kaiser abgesetzt!
Und falls du die Rechte nicht gelesen hast, JEDER hat ein Recht auf eine angemessene Verteidigung. Daher ist es vollkommen jenseits, ohne den Schuldigen ein Urteil zu fällen.

Saludos,
Argentina0o
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Grundrechte und Menschenrechte Empty Re: Grundrechte und Menschenrechte

Beitrag  Artemis Mo Jun 20, 2011 12:41 pm

Sehr geehrter El Argentino,

ich wollte sie nicht verärgern. Meine Absichten waren lediglich meine Meinung und Anregung zu diesem
Thema abzugeben. Ich hoffe sie können mir verzeihen, falls ich sie dadurch missverständlich gekränkt habe.

Mit freundlichen Grüßen

Artemis

_____________________________
Rex Gloriae!
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Beitrag  Manuel Cáceres Mo Jun 20, 2011 1:40 pm

Das hat mich nicht ansatzweise gekränkt. Ich habe nur meine eigene Art, Leuten etwas klarzumachen...

Saludos,
Argentina0o
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Grundrechte und Menschenrechte Empty Re: Grundrechte und Menschenrechte

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